Für die Teilnehmer des Programms besteht die Möglichkeit, während des Grundprogramms in Tübingen im Wohnheim des Japan-Programms zu wohnen.
Während des Programms in Kyoto sind die Teilnehmer in der Regel in japanischen Gastfamilien untergebracht. Eine Einschränkung rechtlicher Art ist jedoch notwendig: Die Universität tritt nicht als Veranstalterin von "Sprachreisen" auf. Die Zuständigkeit für Reise, Unterkunft usw. liegt bei den Teilnehmern. Daß das Zentrum bei der Suche nach Gastfamilien usw. nach Kräften beratend und vermittelnd tätig wird, ist ein freiwilliger Service, auf den kein Anspruch besteht.
Das Erlernen der Japanischen Sprache ist besonders schwierig und setzt einerseits eine gewisse Sprachbegabung, andererseits aber auch Disziplin und Ausdauer voraus. In dem "Japan-Programm" wird von einem selbständigen, akademischen Lerner ausgegangen.
14.06.1997 | Bewerbungsschluß |
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13.10.1997 | Vorlesungsbeginn des WS 1997/98 |
Ende März 1998 | Abreise nach Kyoto |
01.04.1998 | Beginn des Kyoto-Programms |
Mitte Juli 1998 | Ende des Kyoto-Programms |
Die Lebenshaltungskosten belaufen sich beim derzeitigen Wechselkurs auf das Doppelte des in Deutschland Benötigten. Wenn davon ausgegangen wird, daß die Reise ca. DM 2.000,-- kostet und sich die in Deutschland mit ca. DM 1.000,-- veranschlagten monatlichen Lebenshaltungskosten verdoppeln, bedeutet das für eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten (nur Vorlesungszeit) einen zusätzlichen Aufwand von DM 5.000,-- bis DM 6.000,--.
Private Förderung wird für die Hochschulabsolventen wichtig bleiben. Bis 1996 hat die Toyota Motor Corporation jährliche Stipendien vergeben. Der Japanaufenthalt der Gruppe von 12 Postgraduierten, die sich gegenwärtig in Kyoto aufhält, wird durch die Alfred Krupp von Bohlen Stiftung und durch das Staatsministerium des Landes Baden-Wƒrtemberg gefördert. Es besteht die berechtigte Hoffnung, daß auch weiterhin mit dieser Unterstützung zu rechnen ist.
Seminar für Japanologie
Japan-Grundprogramm
Wilhemstr. 90
72074 Tübingen
Bewerbungsschluß ist der 14.06. des jeweiligen Jahres. Die Benachrichhtigung über die Zulassung erfolgt Mittte Juli. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel. 07071-297-6985).
Entwurf und Realisation: Martina Ebi u. Magnus Nowotny
ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de(
ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de
Stand: 06.11.1996